foto- und Filmversicherung - flexibel und individuell

Wir wissen, was für Fotografen und Filmer wirklich zählt. Seit 30 Jahren versichern wir Amateur- und Profifotografen/-Filmer und deren Equipment. Nicht selten stecken in der Ausrüstung, auch  von Hobbyfotografen enorme Werte. Deshalb ist es wichtig einen Versicherungspartner zu haben, der im Schadensfall unkompliziert und schnell handelt.

fotoequipment ausreichend versichern

Unsere Versicherungskonzepte sind individuell und optimal auf die Bedürfnisse der Fotografen und Filmer angepasst und basieren auf unserer  langjähriger Erfahrung.

  • Generelle Weltgeltung
  • Allgefahrendeckung
  • 24h-Schutz im KFZ
  • Keine versteckten Selbstbehalte oder Limitierungen
  • Schadenfreiheitsrabattsystem
  • u.v.m.

 

Warum ist eine Fotoversicherung Wichtig?

Viele Fotografen und Filmer, egal ob im professionellen Einsatz oder Amateurbereich, investieren in ihr Foto- und Film Equipment viel Geld. Schnell häufen sich so enorme Werte an. Jeder Schaden ist ärgerlich und schnell entstehen Summen, die wirklich. schmerzhaft sind. Wir stehen Ihnen im Schadensfall an Ihrer Seite, sorgen für schnelle Abwicklung und bieten hervorragenden Service, so dass Sie schnellstmöglich Ersatz bekommen. Wir bieten Full Equipmentversicherung, von Kamera über Stativ, Objektiv, Laptop und mehr.

Sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie persönlich und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

 

Berechnen Sie hier unkompliziert Ihre Jahresprämie.

 

Ihre Jahresprämie:

Selbstbehalt CHF 300

(eventuelle Ratenzahlungszuschläge und Sonderkonditionen sind noch nicht berücksichtigt)

Selbstbehalt CHF 600

(eventuelle Ratenzahlungszuschläge und Sonderkonditionen sind noch nicht berücksichtigt)

Selbstbehalt CHF 1000

(eventuelle Ratenzahlungszuschläge und Sonderkonditionen sind noch nicht berücksichtigt)

Unsere Tarife

Tarif Premium

Hier können Sie WAHLWEISE entweder Ihr gesamtes Equipment versichern ODER selbst auswählen, was Sie versichern wollen
Denken Sie auch an die Versicherung Ihrer Bürokommunikation!

  • Wählen Sie: versicherung des aktuellen Neuwerts des GESAMTEN Equipments oder individuell zusammengestellt: maximal aktueller Neuwert
  • Geräte der Bürokommunikation mitversicherbar
  • Weltweite Geltung
  • 24/7 Schutz
  • Drohnen/Multikopter bitte auf Anfrage (mit einem Wert > CHF 2'000)
  • Zusätzliche Aufteilung zur Kosteneinsparung in bewegliches und stationäres Equipment möglich
  • Unterwasserequipment mit versicherbar
  • Fallenlassen, Verlieren, Wasserschäden, Diebstahl - alles mitversichert
  • Kleinteile beitragsfrei mitversichert
  • Kostenlose Vorsorgeversicherung für unterjährige Zukäufe bis 30%
  • Miet- und Leihequipment ist automatisch bis zu einem Wert von CHF 6'000 beitragsfrei mitversichert

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Sondertarife für Mitglieder unserer Partnerverbände

Mitglieder unserer Partnerverbände SBF, Photosuisse, SFJ, NFS, GDT, Ulla Lohmann, sowie unsere Social Media Follower profitieren von besonders günstigen Konditionen.

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Unsere Partner

Die AKTIVAS GmbH hat Partner aus vielen Bereichen: Fotoverbände und -vereine, Fotofachgeschäfte, Fotografieforen, Fotografie Workshops und Reiseveranstalter.

Erfahren Sie hier mehr.

 

Unsere weiteren Versicherungslösungen

Betriebs- und berufshaftpflicht für Fotografen

Über unseren Partner, der Helvetia Schweizerische Versicherungs AG, können wir Ihnen hierzu gerne eine Offerte erstellen lassen. Bitte senden Sie uns hierfür den komplettierten Fragebogen zurück an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die wichtigsten Informationen zur Betriebs- und Berufshaftpflicht finden Sie hier.

Das Wichtigste aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Helvetia Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

 

Um Ihnen eine Offerte von unserem Partner, der Allianz Suisse, erstellen zu lassen, benötigen wir von Ihnen bitte diese Checkliste zu Unternehmensversicherungen komplettiert per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Berufsrechtschutz für Fotografen

Über unseren Partner, der Helvetia Schweizerische Versicherungs AG, können wir Ihnen hierzu gerne eine Offerte erstellen lassen. Bitte senden Sie uns hierfür den komplettierten Fragebogen zurück an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

In dieser Broschüre finden Sie die wichtigsten Informationen zum Berufsrechtschutz.

 

Um Ihnen eine Offerte von unserem Partner, der Allianz Suisse, erstellen zu lassen, benötigen wir von Ihnen bitte diese Checkliste zum Berufsrechtschutz für Fotografen komplettiert per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Drohnenhaftpflicht

Über unseren Partner, der Helvetia Schweizerische Versicherungs AG, können wir Ihnen hierzu gerne eine Offerte erstellen lassen. Bitte senden Sie uns hierfür den komplettierten Fragebogen zurück an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Drohnenkasko

Für Drohnen und Multicopter ab einem Neuwert von CHF 2`000 können wir Ihnen bei unserem Partner, der Helvetia Schweizerische Versicherungs AG, gerne eine Offerte erstellen lassen. Bitte komplettieren Sie diesen Fragebogen zur Drohnenkasko und senden diese per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Cyberversicherung

Über unseren Partner, der Helvetia Schweizerische Versicherungs AG, können wir Ihnen hierzu gerne eine Offerte erstellen lassen. Bitte senden Sie uns hierfür den komplettierten Fragebogen zur Cyberversicherung zurück an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Einen kompakten Überblick zur Cyberversicherung finden Sie gerne hier.

Gerne beraten wir Sie auch in anderen Sparten!

Fordern Sie jetzt Ihr persönliches AKTIVAS Versicherungsangebot an!

  

 

 

Fotoversicherung - unsere Antworten auf Ihre Fragen

 

Wo auf der Welt gilt die Kameraversicherung?

Die Kameraversicherung gilt weltweit für beweglich versicherte Geräte sowohl in Ruhe-, als auch Gebrauchszeiten, im Studio, in der Wohnung, auf Reisen und im Kraftfahrzeug. Für stationär versicherte Geräte wird Versicherungsschutz an den gemeldeten Versicherungsorten gewährt.

 

Wie lange ist die Mindestlaufzeit bei der Kameraversicherung?

Bei der Kameraversicherung beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate. Sie verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn diese nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.

 

Wann ist der frühestmögliche Beginn bei der Equipment-/ Kameraversicherung?

Der frühestmögliche Beginn des Versicherungsschutzes ist am Tag nach Online-Beantragung bzw. Eingang des Antrages zur Equipmentversicherung per Fax oder Mail. Dabei ist es für den Beginn unerheblich, welche Wochen- oder Feiertagen auf diesen Tag fallen.

 

Gelten in der Fotoversicherung für Hobbyfotografen und Berufsfotografen die gleichen Prämiensätze?

Ja, es wird nicht zwischen Berufs -und Hobbyfotografen unterschieden.

 

Wo finde ich einen schnellen Überblick zu Leistungen und Tarifen der Kameraversicherung?

Einen schnellen Überblick mit den wichtigsten Informationen zur Fotoversicherung finden Sie in unserer Kurzinformation oder der Leistungsübersicht.

Online finden Sie das Formular zur Fotoversicherung auf unserer Website.

 

Welche Versicherungswerte sind in der Kameraversicherung versichert?

Bei der Kameraversicherung mit Einzeldeklaration legen Sie den Versicherungswert für jedes einzelne Gerät weitestgehend selbst fest. Als maximalen Versicherungswert können Sie den Neuwert (heutiger Kaufpreis) wählen. Dabei ist es unabhängig, was Sie seinerzeit selbst dafür gezahlt haben oder wie alt Ihr Gerät ist.

Bei der Kameraversicherung mit Pauschaldeklaration gilt generell der Neuwert aller versicherbaren Geräte.

 

Wie kann ich feststellen, wie der jeweilige Neuwert meines Gerätes ist?

Nutzen Sie hierzu am einfachsten Preissuchmaschinen, die eine Preisübersicht ab Beginn der Markteinführung auflisten. Natürlich können Sie auch auf Websites einzelner Fotofachgeschäfte den Neupreis Ihres Equipments überprüfen.

 

Was passiert, wenn sich kein gleichwertiges Gerät mehr auf dem Markt befindet?

Im Totalschadensfall haben Sie Anspruch auf den vollen Versicherungswert. Sollte es aufgrund des Technologiefortschritts kein gleichwertiges Gerät mehr auf dem Markt geben, kann auch der Wert des Nachfolgemodells herangezogen werden. Ergeben sich hieraus Mehrkosten, sind diese bei unserer Fotoversicherung bis zu 110 % der jeweiligen Versicherungssumme gedeckt.

 

Für meine im Kit gekauften Geräte kann ich welche Versicherungswerte in der Kameraversicherung ansetzen?

Wir empfehlen beim Antrag zur Fotoversicherung für eventuell eintretende Schäden an nur einem Gerät die Werte anzugeben, die für das einzelne Gerät zu zahlen gewesen wären oder heute zu zahlen wären.

 

Sind bei meiner Kameraversicherung auch Kleinteile des FotoEquipment mitversichert?

Sie können Ihre Kleinteile in unserer Kameraversicherung bis CHF 600 pauschal und kostenfrei mitversichern. Darunter fallen Akkus, Filter und Speicher, wobei der jeweilige Neuwert CHF 100 nicht übersteigen darf.

 

Kann man gebraucht gekauftes Foto Equipment in der Kameraversicherung mitversichern?

Eine gebraucht gekaufte Fotoausrüstung kann selbstverständlich im Rahmen unserer Kameraversicherung versichert werden. Als Eigentumsnachweis im Schadenfall genügen die Kaufquittung und/oder die Abbuchung auf dem Kontoauszug.

 

Wo erhalte ich ein individuelles Angebot für meine Kameraversicherung?

Sie können direkt im Antrag den Beitrag für die Fotoversicherung bequem online selbst berechnen.

Gerne erstellen wir Ihnen aber auch ein individuelles Angebot für Ihre Fotoversicherung zu bekommen. Bitte schreiben Sie uns einfach über unser Kontaktformular.

 

Welche Unterschiede gibt es zwischen einer Fotoversicherung mit Pauschaltarif und einer Fotoversicherung mit Einzeltarif?

Bei der Kameraversicherung mit Einzeldeklaration wird die Wertfestlegung für jeden versicherten Gegenstand weitestgehend von Ihnen vorgenommen. Dabei können Sie als maximalen Versicherungswert den Neuwert Ihres Fotoequipments wählen. Bei der Einzeldeklaration geben Sie nur die Geräte im Antrag zur Equipmentversicherung an, die Sie versichern wollen.

Bei der Pauschaldeklaration im Rahmen der Kameraversicherung, muss generell der aktuelle Neuwert aller versicherbaren Geräte, also alles, was Sie an Foto-, Film- und Kameraequipment, nebst sämtlichem Zubehör versichern wollen, angegeben werden.


 

Wo und wie kann ich einen Antrag zur Fotoversicherung stellen?

Sie können ganz bequem 24/7 den Antrag für die Fotoversicherung mit einer Laufzeit von 1 Jahr online abschliessen. 

 

Welche Möglichkeiten habe ich die Prämie für die Equipmentversicherung zu bezahlen?

Üblicherweise wird die Prämie für die Equipmentversicherung jährlich beglichen. Ebenfalls möglich ist eine halbjährliche oder vierteljährliche Zahlungsweise per Überweisung.

 

Kann ich eine Kameraversicherung auch abschliessen, wenn ich nicht in der Schweiz ansässig bin?

Alle Interessenten, die ihren Wohnsitz in den Anrainerstaaten der EU haben, können die Kameraversicherung ebenfalls beantragen.

Falls Sie Ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, können Sie Ihren Antrag zur Fotoversicherung auf unserer deutschen Website finden.

 

Wer ist der Versicherer, mit dem der Equipmentversicherungs-Vertrag geschlossen wird?

In der Schweiz arbeiten wir bei der Equipmentversicherung mit der Helvetia Schweizerische Versicherungs AG zusammen.

 

Auf welchen Versicherungsbedingungen basiert der Fotoversicherungs-Vertrag?

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für unsere Fotoversicherungsverträge mit jährlicher Laufzeit finden Sie immer aktuell auf unserer Website.

 

Wie kann ich Änderungen bei meiner Kameraversicherung vornehmen?

Für Änderungen Ihre Kameraversicherung betreffend, stehen Ihnen mehrere Wege zur Verfügung: Sie können die Änderungen in der Geräteliste als PDF online hochladen oder uns per Mail ein ausgefülltes Formular für die Geräteliste Ihrer Equipment-Versicherung zusenden.

Sollten Sie Änderungen in den gewählten Pauschaltarifen unserer Equipmentversicherung wünschen, teilen Sie uns diese bitte formlos mit. Hierbei genügt eine e-mail an foto@kameraversicherung.ch

Eine Deckungsbestätigung ist frühestmöglich per Datum des Tages nach Eingang der Änderung möglich.

 

Ich möchte gerne Leihequipment vom Hersteller oder eines Fotofachgeschäftes in der Kameraversicherung miteinschliessen, wie geht das?

In unserer Equipmentversicherung ist Leihequipment bis zu einem Wert von mindestens CHF 6‘000 beitragsfrei mitversichert. Beträgt die Versicherungssumme mehr als CHF 24‘001 für eigenes versichertes Equipment besteht Versicherungsschutz für Leih- und Mietgeräte für bis zu 25% der aktuell dokumentierten Versicherungssumme Ihres eigenen Equipments, maximal jedoch CHF 12‘000.

Bis zu den genannten Werten, müssen Sie uns bei Leihvorgängen nicht informieren. Gerne versichern wir auch höherwertiges Leihequipment auf Anfrage mit.

Die Miet- und Leihdauer ist begrenzt auf 6 Monate.

 

Muss ich zusätzlich zum Antrag auf Fotoversicherung etwas einreichen?

Bei der Antragstellung zur Fotoversicherung müssen Sie keine weiteren Unterlagen einreichen. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, kann der Versicherer Anschaffungsrechnungen als Eigentumsnachweis anfordern.

Wir empfehlen Ihnen, schon bei der Antragstellung zur Fotoversicherung alle Unterlagen zusammenzustellen und mit dem Antrag bei sich abzuspeichern oder abzulegen. Sollte es dann zu einem Schadensfall kommen, haben Sie alles für die Einreichung griffbereit.

 

Welche Unterlagen werden im Schadensfall bei der Kameraversicherung im Schadenfall als Eigentumsnachweise anerkannt?

Idealerweise reichen Sie im Schadensfalls Rechnungen ein, die auf Ihren Namen (Versicherungsnehmer) ausgestellt sind und auf denen auch die Seriennummern vermerkt ist.

Sollten diese nicht mehr vorhanden sein, können alternativ in der Kameraversicherung auch Registrierungen beim Hersteller oder Rechnungen für frühere Service- oder Reparaturarbeiten als Nachweise eingereicht werden.

Sollte es sich um Online- oder Gebrauchtkäufe handeln, werden i.d.R. auch Belege und/oder Schriftwechsel mit dem Verkäufer akzeptiert. Die erfolgte Zahlung kann über Kaufquittungen oder der Abbuchung des Kaufpreises von Ihrem Konto nachgewiesen werden.

 

Kann ich Versicherungswerte in der Kameraversicherung z.B. bei Preisveränderungen anpassen?

Prüfen Sie mind. einmal pro Jahr Sie die Versicherungswerte in Ihrer Kameraversicherung auf Aktualität. Am, besten achten Sie dabei auf die Hauptfälligkeit Ihres Kameraversicherungs- Vertrages und reichen Änderungen rechtzeitig vor diesem Termin ein.

 

Wie wirken sich Neukäufe, die ich unter dem Jahr tätige, auf meine Kameraversicherung aus?

Sollten Sie während des laufenden Versicherungsjahres neues Fotoequipment zukaufen, gilt in unseren Kameraversicherungen eine komfortable, zusätzliche Vorsorgeversicherungssumme (VS) von 30% der Versicherungssumme. Wenn Sie z.B. eine Kameraversicherung über eine VS von CHF 10‘000 abgeschlossen haben, brauchen Sie Zukäufe bis zu insgesamt CHF 3‘000 nicht sofort melden. Diese sind automatisch kostenfrei bis zur nächsten Hauptfälligkeit Ihres Kameraversicherungs-Vertrages (ursprünglicher Beginn) mitversichert. Zur nächsten Hauptfälligkeit müssen diese neuen Geräte spätestens innert eines Monats gemeldet werden. Die gesamte Versicherungssumme und Prämie für das nächste Versicherungsjahr erhöhen sich entsprechend. Und Sie haben im nächsten Jahr wieder 30% Vorsorge auf die erhöhte Summe. Sollen Sie die Änderungsmeldung zur Hauptfälligkeit des Kameraversicherungs-Vertrages nicht vornehmen, entfällt die VS für das jeweilige Jahr. Wenn Sie einen Pauschaltarif abgeschlossen haben, droht Unterversicherung.

 

Ich möchte eine maximale mobile Versicherungssumme in meiner Fotoversicherung bestimmen, wie gehe ich vor?

Eine mobile Versicherungssumme versichert das Equipment, das Sie bei sich haben. Wenn Sie z. B. insgesamt CHF 15‘000 versichern möchten, aber nie mehr als CHF 10‘000 bei sich haben, zahlen Sie für den stationären Anteil von CHF 5‘000, der z.B. bei Ihnen Zuhause verbleibt, nur einen Bruchteil der Versicherungsprämie, die Sie für die beweglich eingesetzten Geräte von CHF 10‘000 begleichen müssen. Sie sparen in Ihrer Fotoversicherung somit deutlich an Beitrag. Dabei brauchen Sie nicht festzulegen, welches einzelne Gerät beweglich oder stationär eingesetzt wird. Hier ist nur entscheidend, welcher Anteil der Gesamtsumme für den beweglichen und welcher für den stationären Einsatz gelten soll.

 

Ich bin Mitglied in einem Fotoclub oder Fotoverband, erhalte ich für die Kameraversicherung Sonderkonditionen?

Seit Jahren arbeiten wir mit vielen Fotoverbänden und Fotoclubs zusammen. Hierzu zählen zB. der NFS , der SBF , der SFJ, die GDT RG Schweiz sowie die Ulla Lohmann Community und Light in Focus. Sie erhalten hier als Mitglied in unseren Tarifen attraktive Sonderkonditionen.

Selbstverständlich gehören zu unseren Partnern auch zahlreiche regionale Fotoclubs und Fotoverbände, sowie viele Kooperationspartner aus den Bereichen Fotofachgeschäfte, Fotografieforen, Fotografie Workshops und Reiseveranstalter.

Auch als follower auf facebook oder instagram erhalten Sie Sonderkonditionen. 

 

Wie muss ich mich im Schadensfall verhalten?

Downloaden Sie bitte im Schadensfall sofort unser Schadenformular auf unserer Website, füllen Sie es komplett aus und senden Sie es uns an foto@kameraversicherung.ch

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und informieren Sie über die weiteren Schritte.

 

Wie funktioniert das Schadenfreiheitsrabattsystem bei der Kameraversicherung?

Nach zwei schadenfreien Jahren verringert sich in der Kameraversicherung die Selbstbeteiligung jährlich um 1/3. Für Sie bedeutet das, dass nach vier schadenfreien Jahren im Schadenfall keine Selbstbeteiligung mehr und zahlen weiterhin den niedrigen Beitrag für Ihre Kameraversicherung.

 

Werden Gebühren für Leihgeräte im Schadensfall von der Equipmentversicherung erstattet?

Im Schadensfall übernimmt der Versicherer die Kosten eines Mietgerätes bis zu 3% der jeweiligen Versicherungssumme und das für eine Dauer von bis zu 14 Tagen (gerechnet ab Datum des Schadens).

 

Werden Schäden meines Kameraequipments auch dann gezahlt, wenn sie von einer anderen Person verursacht wurden?

Die Kameraversicherung gilt für alle Schäden, die durch Sie oder jede andere berechtigte Person (z.B. Assistent) verursacht wurden. Voraussetzung ist, dass das versicherste Equipment unentgeltlich zur Nutzung überlassen wurde.

 

Wie schnell werden Schadensfälle bearbeitet?

Je vollständiger Sie die Unterlagen einreichen, desto schneller geht die Bearbeitung. In der Regel dauert die Prüfung der Schäden und Abwicklung max. 5 Arbeitstage.

Vorsorglich möchten wir Sie auf eine aussergewöhnliche Bearbeitungszeit im Falle von Diebstahl/Raub aufmerksam machen. Häufig sind hier spezielle Formalien einzuhalten. Wie z.B. der Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, Abgabe der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft, Anforderung der Akte über einen Anwalt zur Einsichtnahme, etc.

 

Kann ich bei der Equipmentversicherung auch Drohnen oder Multikopter mitversichern?

Für Drohnen oder Multikopter, die gewerblich und privat genutzt werden, bieten wir die Versicherung in einem separaten Vertrag an.

Wirtschaftlich sinnvoll ist das erst ab einer Versicherungssumme von CHF 5'000 und in Verbindung mit einer Hausratversicherung möglich.

 

Ich möchte auch eine Betriebshaftpflichtversicherung für Fotografen abschliessen. Bieten Sie diese ebenfalls an?

Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherungen für Fotografen ebenfalls bei uns abschliessen. Diese beinhaltet Mietschäden an Locations, Tätigkeitsschäden, Obhutsschäden und auch Schäden, die durch freiberufliche Assistenten verursacht werden. Selbstverständlich können Sie auch eine Privathaftpflicht bei uns abschliessen.

Fordern Sie am besten gleich auf unserer Website ein Angebot an. Oder Sie senden uns eine Mail an foto@kameraversicherung.ch

 

Ist es möglich über Sie Sie auch andere Versicherungen abzuschliessen?

Sollten Sie Interesse an anderen Versicherungssparten haben, beraten wir Sie auch hierzu gerne. Bitte kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch unter +41 (0)58 501 00 00.

Oder Sie senden uns eine Mail an foto@kameraversicherung.ch

 

Weitere Fragen?

Sollten wir nicht alle Ihre Fragen hier beantworten können, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an foto@kameraversicherung.ch oder rufen uns an +41 (0)58 501 00 00.

Graf & Partner Versicherungsbroker AG
St. Martinsplatz | 7000 Chur

www.kameraversicherung.ch